Allgemeine Fragen
Privatversicherte – Kostenübernahme
Mammographie-Technik und Strahlenschutz
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Allgemeine Fragen
Privatversicherte – Kostenübernahme
Das Mammographie-Screening ist ein gesetzlich eingeführtes Vorsorgeprogramm, so dass gemäß § 1 Absatz 2 Nr. b der Musterbedingungen 1994 (Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 94)) privat krankenversicherte Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahr Anspruch auf diese Leistung zu Lasten der jeweiligen privaten Krankenversicherung haben.
Der Arzt stellt der privat krankenversicherten Frau seine Leistungen wie gesetzlich vorgeschrieben gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Der Arzt darf aber nur diejenigen Leistungen in Rechnung stellen, die die Krebsfrüherkennungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ausdrücklich vorsehen. Die privat krankenversicherte Frau hat die Rechnung zu begleichen. Sie kann die Rechnung zur Kostenerstattung ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen, die die Kosten gemäß den Bedingungen des individuellen Krankenversicherungsvertrages erstatten wird.
Hat eine privat krankenversicherte Frau in ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag einen Selbstbehalt vereinbart, so hat sie die im Rahmen des Mammographie-Screenings anfallenden Kosten bis zur Höhe des Selbstbehaltes selbst zu tragen. Wenn gemäß § 1 Absatz 2 Nr. b der Musterbedingungen 1994 grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Kosten des Screenings besteht, so gilt dennoch der individuelle Krankenversicherungsvertrag. Wenn also dieser individuelle Vertrag einen Selbstbehalt vorsieht, so gilt er auch für die Teilnahme am Mammographie-Screening. Entsprechendes gilt für die im individuellen Vertrag ggf. vereinbarte Beitragsrückerstattung für den Fall, dass in einem Jahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden.
Die Kosten der Untersuchung werden von fast allen privaten Krankenversicherungen übernommen, gelegentliche Probleme tauchen jedoch bei Beschäftigten von Bahn, Post und anderen „Beamtenkassen“ auf. Durch die Untersuchung und den festgelegten Ablauf haben Sie einen rechtsgültigen Behandlungsvertrag durch sog. Schlüssiges Verhalten abgeschlossen und sich zur Bezahlung der Rechnung verpflichtet.
Die folgende Aufstellung der angegebenen Endpreise entspricht dem Steigerungssatz 2,3 fach für ärztliche Leistungen und 1,8-fachen Satz für technische Leistungen.
Die Rechnung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und enthält bei unauffälligen Befunden folgende Posten:
- Ziffer 5266 (47,21 €) für die Mammographieaufnahmen (pro Seite)
- Ziffer 60 (16,09 €) für die Befundung der Aufnahmen. Diese Ziffer wird 2 x abgerechnet, weil im Screening immer eine unabhängige Doppelbefundung erfolgt.
- Die Ziffer 5298 (25 % des einfachen Satzes) wird für die digitale Mammographie abgerechnet. (für eine Seite 6,56 €)
- Portokosten (für postalische Benachrichtigung an beteiligte Ärzte) Der Rechnungsbetrag für eine unauffällige Mammographie-Screening-Untersuchung zu den oben angegebenen Steigerungssätzen beträgt 140,52 € (Stand 09/2020)
- Zusätzliche Information:
- 5290 Tomographie (bis zu 5 Projektionen, je Projektion) 1,8 fach 68,20€
- 5298 Zuschlag zur Leistung nach Ziffer 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie 9,47€
Bei auffälligen Befunden der Mammographie werden je Sitzung im Sinne der GOÄ abgerechnet:
- für die Palpation Ziffer 7 GOÄ (21,45 €),
- für die Sonographie Ziffer 418 GOÄ (28,15 €),
- für ergänzende Mammographie-Aufnahmen im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Ziffer 5266 (47,21 €), ggf. bei Abklärung beider Seiten x 2 sowie bei ggf. ergänzenden Spezial-Aufnahmen die Ziffer 5265 (jeweils 31,48 €) ab.
- für die stereotaktische Stanzbiopsie bzw. Vakuumbiopsie Ziffer 314 GOÄ (16,09 €) pro entnommenem Gewebezylinder, ggf. zusätzlich Nr. 490 (8,18 € ) für die Lokalanästhesie,
- für die Stanzbiopsie unter sonographischer Kontrolle die Ziffer 314 GOÄ (19,09 €) pro entnommenem Gewebezylinder, ggf. zusätzlich Nr. 490 (8,18 €) für die Lokalanästhesie sowie die Ziffer 418 GOÄ analog (28,15 €) und ggf. zusätzlich einmal die Ziffer 420 GOÄ analog (10,72 €),
- für die Röntgenkontrolle während stereotaktischer Biopsie die Ziffer 5266 GOÄ analog (47,21 €, ggf. 2 x bei mehrfachen Kontrollen) und ggf. zusätzlich die Ziffer 5265 GOÄ analog (jeweils 31,48 €) bei digitaler Mammographie ggf. zusätzlich den Zuschlag gemäß Nr. 5298 (25 % des einfachen Satzes), (für eine Seite 6,56 €)
- für Beratungen Nr. 1 (10,72 €),
- Portokosten
- Die Rechnungsbegleichung führen Sie bitte genauso durch, wie Sie es bei jeder anderen Arztrechnung auch machen.
Abklärung
1. Ärztliches Gespräch: Als Erstes bespricht der/die Programmverantwortliche Arzt/Ärztin oder ein kooperierender Arzt (nur im Falle einer stereotaktischen Biopsie) die Röntgenaufnahmen mit Ihnen und informiert Sie aber die notwendigen weiteren Untersuchungen. Zu dem Gespräch können Sie nach Rücksprache eine weitere Person Ihrers Vertrauens mitbringen.
2. Tastuntersuchung: Die Ärztin oder der Arzt tastet Ihre Brust sorgfältig ab.
3. Sonographie/Ultraschall: Bei dieser Untersuchung werden mittels Schallwellen Bilder des Brustgewebes erzeugt. Bei manchen Veränderungen kann die in der Mammographie entdeckte Auffälligkeit hierdurch ergänzend beurteilt werden.
4. Zusätzliche Röntgenaufnahmen: Bei einigen Veränderungen ist eine zusätzliche Aufnahme der Brust erforderlich. Damit lassen sich bestimmte auffällige Gewebsbezirke genauer darstellen und beurteilen.
5. Ergebnis: Im Anschluss an diese Untersuchungen werden mit Ihnen die bisherigen Ergebnisse besprochen. Bei den meisten Frauen kann ein Brustkrebsverdacht ausgeschlossen werden.
6. Biopsie: Eine Gewebeprobe (Biopsie) zur abschließenden Beurteilung eines auffälligen Befundes ist nur bei wenigen Frauen erforderlich. Dazu wird unter örtlicher Betäubung mit einer Hohlnadel etwas Gewebe aus dem auffälligen Bezirk der Brust entnommen und von ein bis zwei Pathologen untersucht. Das Ergebnis liegt nach wenigen Tagen vor und wird mit Ihnen persönlich besprochen.
Mammographie-Technik und Strahlenschutz
Wie jede Röntgenuntersuchung bringt auch die Mammographie eine Strahlenbelastung mit sich. Grundsatz im Screening Programm ist: Die Frauen so gering wie möglich mit Röntgenstrahlen zu belasten. Daher werden alle im Screening eingesetzten Röntgengeräte strengstens (täglich) kontrolliert. Jedes Röntgengerät im Screening muss täglich eine Freigabe durch das übergeordnete Referenzzentrum erhalten, damit es für diesen Tag eine Screening-Erlaubnis erhält. Die durchschnittliche Strahlenbelastung einer Mammographie-Screening-Untersuchung entspricht etwa 10% der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung pro Jahr in Deutschland, der jeder Mensch durch natürliche Quellen im Alltag ausgesetzt ist (z. B. kosmische Strahlung oder Radon). Experten bewerten das Strahlenrisiko für die Frauen zwischen 50 und 69 Jahren als gering. Die Strahlenschutzkommission, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Fragen zum Strahlenschutz berät, kommt zu dem Ergebnis, dass der zu erwartende Nutzen des Mammographie-Screenings das geringe Risiko durch die Strahlenbelastung bei weitem überwiegt.
In allen Mammographie-Einheiten werden die Mammographie-Aufnahmen ausschließlich digital erzeugt. Alle Mammographie-Geräte, die im Screening eingesetzt sind, werden regelmäßig auf ihre Qualität geprüft. Wenn diese Geräte die hohen Anforderungen nicht erfüllen, werden sie im Screening nicht zugelassen. Der Unterschied zwischen analoger (Film-Mammographie) und digitaler Mammographie, besteht hauptsächlich darin, dass bei einer digitalen Mammographie eine elektronische Aufnahme erstellt und im Computer gespeichert wird. Die digitalen Bilder können nachträglich aufbereitet werden, z.B durch Vergrößerung, Zoom- oder Lupenfunktion. Es bieten sich also unterschiedliche Darstellungsmöglichkeiten, so dass insbesondere kleinere Auffälligkeiten besser ausgewertet werden können. Siehe hierzu bitte Vorteile der digitalen Mammographie.
Die digitale Mammographie bietet sowohl für die Frauen, als auch für die Ärzte zahlreiche Vorteile:
- Die digitalen Bilder können auf den hochauflösenden Monitoren bearbeitet und ausgewertet werden. So ist etwa die Vergrößerung von Bildausschnitten möglich oder die Einstellung unterschiedlicher Kontraststärken. Die „Nachbearbeitung“ trägt erheblich zu einer sicheren Diagnose bei. Dies erleichtert dem Ärzteteam die frühzeitige Erkennung von entscheidenden Hinweisen auf Bös- bzw. Gutartigkeit. Dies setzt jedoch eine optimal eingestellte Mammographie durch die radiologischen Screening-Fachkräfte voraus.
- Mit dieser neuen Technologie kann die Strahlendosis, bei gleichzeitig besserer Darstellung von dichtem Brustdrüsengewebe, deutlich reduziert werden.
- Durch die schnelle Bildaufnahme können durch Bewegung bedingte Unschärfen weitgehend vermieden werden.
- Die digitalen Bilder können ohne Qualitätsverlust zur schellen Beurteilung der Aufnahmen an weitere Befunder geschickt werden.
Wie jede Röntgenuntersuchung bringt auch die Mammographie eine Strahlenbelastung mit sich. Grundsatz im Screening Programm ist: Die Frauen so gering wie möglich mit Röntgenstrahlen zu belasten. Daher werden alle im Screening eingesetzten Röntgengeräte strengstens (täglich) kontrolliert. Jedes Röntgengerät im Screening muss täglich eine Freigabe durch das übergeordnete Referenzzentrum erhalten, damit es für diesen Tag eine Screening-Erlaubnis erhält. Die durchschnittliche Strahlenbelastung einer Mammographie-Screening-Untersuchung entspricht etwa 10% der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung pro Jahr in Deutschland, der jeder Mensch durch natürliche Quellen im Alltag ausgesetzt ist (z. B. kosmische Strahlung oder Radon). Experten bewerten das Strahlenrisiko für die Frauen zwischen 50 und 69 Jahren als gering. Die Strahlenschutzkommission, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Fragen zum Strahlenschutz berät, kommt zu dem Ergebnis, dass der zu erwartende Nutzen des Mammographie-Screenings das geringe Risiko durch die Strahlenbelastung bei weitem überwiegt.