Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen

Privatversicherte – Kostenübernahme


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Allgemeine Fragen

Was ist Mammographie-Screening?
Mammographie-Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs mit Hilfe der Röntgenuntersuchung. „Screening“ kommt aus dem Englischen und bedeutet Reihenuntersuchung. Angeboten wird dieses Programm allen Frauen von 50 bis 69 Jahren. Denn gerade Frauen dieses Alters sind besonders von Brustkrebs betroffen. Internationale Studien haben gezeigt: Die Sterblichkeit an Brustkrebs kann bei Frauen deutlich gesenkt werden, wenn Sie an diesem Programm teilnehmen. Gehüren Sie dieser Altersgruppe an, werden Sie alle zwei Jahre persönlich zu dieser Früherkennungsuntersuchung eingeladen.
Warum ist Mammographie-Screening wichtig?
Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung bei Frauen ab dem 50. Lebensjahr. Frühzeitig und sicher erkannt, verbessern sich die Behandlungs- und Heilungschancen.
Welche Frauen können an dem Screening-Programm teilnehmen?
Das Mammographie-Screening wird als eine der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Abstand von zwei Jahren angeboten.
Was ist das Besondere am Screening?
Die Röntgenuntersuchung der Brust erfolgt in modernen, besonders qualifizierten Mammographie-Einheiten. Eine zusätzliche Diagnosesicherheit gibt Ihnen die Doppelbefundung durch zwei erfahrene Ärzte, die unabhängig von einander Ihre Mammographie-Aufnahmen beurteilen.
Sind die Mammographie-Einheiten barrierefrei zugänglich?
Alle Praxen und kooperierenden Kliniken sind selbstverständlich barrierefrei zugänglich. Bitte rufen Sie das Screening-Büro oder die Praxen vorher direkt an, damit diese sich mehr Zeit für Sie nehmen können. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Sind die Frauen- und Hausärzte genügend in das Mammographie-Screening-Programm eingebunden?
Das Programm sieht ausdrücklich vor, dass die behandelnden Ärzte der Frauen mit einbezogen werden sollen. So werden die Frauen vor der Untersuchung gefragt, ob das Ergebnis der Untersuchung an den Haus- und/oder Frauenarzt gesendet werden soll. In den Mammographie-Einheiten werden die Frauen zudem über die weiteren gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen informiert. Sollten auffällige Befunde weiter abgeklärt werden müssen, dann spielt gerade in diesem Fall die fachübergreifende Zusammenarbeit bei der Betreuung eine wesentliche Rolle. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, eine interdisziplinäre Konferenz vor und auch nach operativen Eingriffen vorzunehmen, um eine für die Frau optimale Behandlung zu planen und das Operationsergebnis mit dem Screening-Befund abzugleichen. Der behandelnde Arzt (Haus- und/oder Frauenarzt) kann an diesen Konferenzen teilnehmen. Um die Situation für die betroffenen Frauen zu erleichtern, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem betreuenden Frauenarzt sehr wichtig. Darüber hinaus ist eine enge Verzahnung mit den Angeboten der Brustzentren und dem Disease-Management-Programm (DMP) erwünscht.
Die Mammographie ist auffällig – Was passiert dann?
Zeigen sich in den Röntgenaufnahmen Veränderungen, die auf eine Brusterkrankung hinweisen können, sind weitere Untersuchungen mit verschiedenen Abklärungsmethoden notwendig. In diesem Fall erhalten Sie einen kurzfristigen Termin zur weiteren Untersuchung. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sich bei den Abklärungsuntersuchungen bei ca. 80 Prozent der Frauen, die wegen einer auffälligen Mammographie erneut einbestellt wurden, der Verdacht nicht bestätigt.
Warum findet nach der Mammographie-Untersuchung kein Arztgespräch statt?
Nach der Untersuchung werten zwei Fachärzte unabhängig von einander die Mammographiebilder aus. Das dient derbesonderen Qualitätssicherung und braucht Zeit. Das Mammographie-Screening ist eine ergänzende Untersuchung zu den jährlich angebotenen Früherkennungsuntersuchungen, die beim Frauenarzt stattfinden. Wünschen Sie während der Mammographie-Untersuchung ausdrücklich das Gespräch mit einem Arzt, ist dieser für Sie erreichbar. Das Ergebnis der Untersuchung erhalten Sie in der Regel innerhalb von sieben Werktagen schriftlich.
Wie erhalten Sie das Ergebnis der Untersuchung?
Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Erstellung der Mammographie übermittelt. Bei 95 Prozent aller teilnehmenden Frauen zeigt die Mammographie keinen Hinweis auf eine Brustkrebserkrankung. Diesen Frauen wird vom Screening-Büro in Braunschweig schriftlich mitgeteilt, dass sie in zwei Jahren wieder schriftlich eingeladen werden und dass kein Hinweis auf eine bösartige Veränderung gesehen wurde. Auf gutartige Veränderungen, die nur äußerst selten ein Risiko darstellen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen. Das Mammographie-Screening ersetzt nicht die weiteren Krebsvorsorgeuntersuchungen, wie sie beispielsweise durch den Frauen- und Hausarzt angeboten werden.
Was ist eine Mammographie?
Das sicherste Verfahren zur Diagnose von Brustkrebs ist bis heute die Mammographie. Die Röntgenaufnahme der Brust kann kleinste Veränderungen sichtbar machen, lange bevor sie tastbar sind oder andere Symptome auftreten. Sie eignet sich deshalb sehr gut zur Brustkrebsfrüherkennung. Die Untersuchung erfolgt mit einem Mammographie-System, das mit Röntgenstrahlen arbeitet und speziell entwickelt wurde, um die unterschiedlichen, geringen Kontraststrukturen innerhalb des Brustgewebes sichtbar zu machen. Der Begriff Mammographie setzt sich aus dem lateinischen Fachausdruck „mamma“ für Brust und dem griechischen Wort „graphie“ für Darstellung zusammen. Um eine Mammographie-Aufnahme zu erstellen, wird die Brust zwischen zwei Kunststoffplatten positioniert, kurz komprimiert und durchleuchtet.
Warum werden Frauen, die 70 Jahre und älter sind, nicht mehr zum Mammographie-Screening eingeladen?
Frauen über 70 Jahre erkranken zwar auch an Brustkrebs, allerdings wird die Diagnose Brustkrebs für sie immer weniger zur Todesursache, denn aufgrund des höheren Alters spielen andere Krankheiten eine größere Rolle. Bis jetzt gibt es von internationalen Experten keine einheitlichen Empfehlungen für ein Screening in dieser Altersgruppe. Risiko-Patientinnen oder Frauen mit einem Verdacht auf Brustkrebs haben auch nach dem 70. Geburtstag Anspruch auf eine Mammographie. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Welche Kosten entstehen für das Mammographie-Screening?
Die Kosten für die Screening-Untersuchung sind für alle gesetzlich krankenversicherten Frauen kostenfrei. Privat versicherte Frauen, die mit ihrer Krankenversicherung einen Selbstbehalt vereinbart haben, sollten sich bei ihrer Versicherung erkundigen, ob sie die anfallenden Kosten bis zur Höhe des Selbstbehaltes selbst zu tragen haben.
Ist der Datenschutz gewährleistet?
Der Datenschutz ist beim Mammographie-Screening ein wichtiges Thema und wird streng kontrolliert. Die Daten, die das amtliche Melderegister zur Verfügung stellt, müssen verschlüsselt werden und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Screening-Einheiten haben die Schweigepflicht zu beachten.
Wird für das Mammographie-Screening die Praxisgebühr fällig?
Nein, wie bei allen von den gesetzlichen Krankenkassen empfohlenen und getragenen Früherkennungsuntersuchungen fällt beim Mammographie-Screening keine Praxisgebühr an.

Privatversicherte – Kostenübernahme

Haben privatversicherte Frauen Anspruch auf das Mammographie-Screening?

Das Mammographie-Screening ist ein gesetzlich eingeführtes Vorsorgeprogramm, so dass gemäß § 1 Absatz 2 Nr. b der Musterbedingungen 1994 (Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 94)) privat krankenversicherte Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahr Anspruch auf diese Leistung zu Lasten der jeweiligen privaten Krankenversicherung haben.

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Wie werden die ärztlichen Leistungen im Rahmen des Screenings abgerechnet?

Der Arzt stellt der privat krankenversicherten Frau seine Leistungen wie gesetzlich vorgeschrieben gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Der Arzt darf aber nur diejenigen Leistungen in Rechnung stellen, die die Krebsfrüherkennungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ausdrücklich vorsehen. Die privat krankenversicherte Frau hat die Rechnung zu begleichen. Sie kann die Rechnung zur Kostenerstattung ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen, die die Kosten gemäß den Bedingungen des individuellen Krankenversicherungsvertrages erstatten wird.

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Wie wirkt sich die Teilnahme am Screening ggf. auf Selbstbehalte und Beitragsrückerstattung aus?

Hat eine privat krankenversicherte Frau in ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag einen Selbstbehalt vereinbart, so hat sie die im Rahmen des Mammographie-Screenings anfallenden Kosten bis zur Höhe des Selbstbehaltes selbst zu tragen. Wenn gemäß § 1 Absatz 2 Nr. b der Musterbedingungen 1994 grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Kosten des Screenings besteht, so gilt dennoch der individuelle Krankenversicherungsvertrag. Wenn also dieser individuelle Vertrag einen Selbstbehalt vorsieht, so gilt er auch für die Teilnahme am Mammographie-Screening. Entsprechendes gilt für die im individuellen Vertrag ggf. vereinbarte Beitragsrückerstattung für den Fall, dass in einem Jahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden.

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Welche Gebührenordnungspositionen kommen für das Mammographie-Screening in Frage?

Die Kosten der Untersuchung werden von fast allen privaten Krankenversicherungen übernommen, gelegentliche Probleme tauchen jedoch bei Beschäftigten von Bahn, Post und anderen „Beamtenkassen“ auf. Durch die Untersuchung und den festgelegten Ablauf haben Sie einen rechtsgültigen Behandlungsvertrag durch sog. Schlüssiges Verhalten abgeschlossen und sich zur Bezahlung der Rechnung verpflichtet.

Die folgende Aufstellung der angegebenen Endpreise entspricht dem Steigerungssatz 2,3 fach für ärztliche Leistungen und 1,8-fachen Satz für technische Leistungen.

Die Rechnung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und enthält bei unauffälligen Befunden folgende Posten:

  • Ziffer 5266 (47,21 €) für die Mammographieaufnahmen (pro Seite)
  • Ziffer 60 (16,09 €) für die Befundung der Aufnahmen. Diese Ziffer wird 2 x abgerechnet, weil im Screening immer eine unabhängige Doppelbefundung erfolgt.
  • Die Ziffer 5298 (25 % des einfachen Satzes) wird für die digitale Mammographie abgerechnet. (für eine Seite 6,56 €)
  • Portokosten (für postalische Benachrichtigung an beteiligte Ärzte) Der Rechnungsbetrag für eine unauffällige Mammographie-Screening-Untersuchung zu den oben angegebenen Steigerungssätzen beträgt 140,52 € (Stand 09/2020)
  • Zusätzliche Information:
  • 5290  Tomographie (bis zu 5 Projektionen, je Projektion)                1,8 fach  68,20€
  • 5298  Zuschlag zur Leistung nach Ziffer 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie                                                                         9,47€

Bei auffälligen Befunden der Mammographie werden je Sitzung im Sinne der GOÄ abgerechnet:

  • für die Palpation Ziffer 7 GOÄ (21,45 €),
  • für die Sonographie Ziffer 418 GOÄ (28,15 €),
  • für ergänzende Mammographie-Aufnahmen im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Ziffer 5266 (47,21 €), ggf. bei Abklärung beider Seiten x 2 sowie bei ggf. ergänzenden Spezial-Aufnahmen die Ziffer 5265 (jeweils 31,48 €) ab.
  • für die stereotaktische Stanzbiopsie bzw. Vakuumbiopsie Ziffer 314 GOÄ (16,09 €) pro entnommenem Gewebezylinder, ggf. zusätzlich Nr. 490 (8,18 € ) für die Lokalanästhesie,
  • für die Stanzbiopsie unter sonographischer Kontrolle die Ziffer 314 GOÄ (19,09 €) pro entnommenem Gewebezylinder, ggf. zusätzlich Nr. 490 (8,18 €) für die Lokalanästhesie sowie die Ziffer 418 GOÄ analog (28,15 €) und ggf. zusätzlich einmal die Ziffer 420 GOÄ analog (10,72 €),
  • für die Röntgenkontrolle während stereotaktischer Biopsie die Ziffer 5266 GOÄ analog (47,21 €, ggf. 2 x bei mehrfachen Kontrollen) und ggf. zusätzlich die Ziffer 5265 GOÄ analog (jeweils 31,48 €) bei digitaler Mammographie ggf. zusätzlich den Zuschlag gemäß Nr. 5298 (25 % des einfachen Satzes), (für eine Seite 6,56 €)
  • für Beratungen Nr. 1 (10,72 €),
  • Portokosten
  • Die Rechnungsbegleichung führen Sie bitte genauso durch, wie Sie es bei jeder anderen Arztrechnung auch machen.

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Abklärung

Was erwartet Sie bei der Abklärungsdiagnostik?

1. Ärztliches Gespräch: Als Erstes bespricht der/die Programmverantwortliche Arzt/Ärztin oder ein kooperierender Arzt (nur im Falle einer stereotaktischen Biopsie) die Röntgenaufnahmen mit Ihnen und informiert Sie aber die notwendigen weiteren Untersuchungen. Zu dem Gespräch können Sie nach Rücksprache eine weitere Person Ihrers Vertrauens mitbringen.

2. Tastuntersuchung: Die Ärztin oder der Arzt tastet Ihre Brust sorgfältig ab.

3. Sonographie/Ultraschall: Bei dieser Untersuchung werden mittels Schallwellen Bilder des Brustgewebes erzeugt. Bei manchen Veränderungen kann die in der Mammographie entdeckte Auffälligkeit hierdurch ergänzend beurteilt werden.

4. Zusätzliche Röntgenaufnahmen: Bei einigen Veränderungen ist eine zusätzliche Aufnahme der Brust erforderlich. Damit lassen sich bestimmte auffällige Gewebsbezirke genauer darstellen und beurteilen.

5. Ergebnis: Im Anschluss an diese Untersuchungen werden mit Ihnen die bisherigen Ergebnisse besprochen. Bei den meisten Frauen kann ein Brustkrebsverdacht ausgeschlossen werden.

6. Biopsie: Eine Gewebeprobe (Biopsie) zur abschließenden Beurteilung eines auffälligen Befundes ist nur bei wenigen Frauen erforderlich. Dazu wird unter örtlicher Betäubung mit einer Hohlnadel etwas Gewebe aus dem auffälligen Bezirk der Brust entnommen und von ein bis zwei Pathologen untersucht. Das Ergebnis liegt nach wenigen Tagen vor und wird mit Ihnen persönlich besprochen.

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Mammographie-Technik und Strahlenschutz

Wie hoch ist die Strahlenbelastung bei einer Mammographie?

Wie jede Röntgenuntersuchung bringt auch die Mammographie eine Strahlenbelastung mit sich. Grundsatz im Screening Programm ist: Die Frauen so gering wie möglich mit Röntgenstrahlen zu belasten. Daher werden alle im Screening eingesetzten Röntgengeräte strengstens (täglich) kontrolliert. Jedes Röntgengerät im Screening muss täglich eine Freigabe durch das übergeordnete Referenzzentrum erhalten, damit es für diesen Tag eine Screening-Erlaubnis erhält. Die durchschnittliche Strahlenbelastung einer Mammographie-Screening-Untersuchung entspricht etwa 10% der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung pro Jahr in Deutschland, der jeder Mensch durch natürliche Quellen im Alltag ausgesetzt ist (z. B. kosmische Strahlung oder Radon). Experten bewerten das Strahlenrisiko für die Frauen zwischen 50 und 69 Jahren als gering. Die Strahlenschutzkommission, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Fragen zum Strahlenschutz berät, kommt zu dem Ergebnis, dass der zu erwartende Nutzen des Mammographie-Screenings das geringe Risiko durch die Strahlenbelastung bei weitem überwiegt.

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Welche Mammographie-Geräte kommen zum Einsatz?

In allen Mammographie-Einheiten werden die Mammographie-Aufnahmen ausschließlich digital erzeugt. Alle Mammographie-Geräte, die im Screening eingesetzt sind, werden regelmäßig auf ihre Qualität geprüft. Wenn diese Geräte die hohen Anforderungen nicht erfüllen, werden sie im Screening nicht zugelassen. Der Unterschied zwischen analoger (Film-Mammographie) und digitaler Mammographie, besteht hauptsächlich darin, dass bei einer digitalen Mammographie eine elektronische Aufnahme erstellt und im Computer gespeichert wird. Die digitalen Bilder können nachträglich aufbereitet werden, z.B durch Vergrößerung, Zoom- oder Lupenfunktion. Es bieten sich also unterschiedliche Darstellungsmöglichkeiten, so dass insbesondere kleinere Auffälligkeiten besser ausgewertet werden können. Siehe hierzu bitte Vorteile der digitalen Mammographie.

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Vorteile der digitalen Mammographie?

Die digitale Mammographie bietet sowohl für die Frauen, als auch für die Ärzte zahlreiche Vorteile:

  • Die digitalen Bilder können auf den hochauflösenden Monitoren bearbeitet und ausgewertet werden. So ist etwa die Vergrößerung von Bildausschnitten möglich oder die Einstellung unterschiedlicher Kontraststärken. Die „Nachbearbeitung“ trägt erheblich zu einer sicheren Diagnose bei. Dies erleichtert dem Ärzteteam die frühzeitige Erkennung von entscheidenden Hinweisen auf Bös- bzw. Gutartigkeit. Dies setzt jedoch eine optimal eingestellte Mammographie durch die radiologischen Screening-Fachkräfte voraus.
  • Mit dieser neuen Technologie kann die Strahlendosis, bei gleichzeitig besserer Darstellung von dichtem Brustdrüsengewebe, deutlich reduziert werden.
  • Durch die schnelle Bildaufnahme können durch Bewegung bedingte Unschärfen weitgehend vermieden werden.
  • Die digitalen Bilder können ohne Qualitätsverlust zur schellen Beurteilung der Aufnahmen an weitere Befunder geschickt werden.

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Wie hoch ist die Strahlenbelastung bei einer Mammographie?

Wie jede Röntgenuntersuchung bringt auch die Mammographie eine Strahlenbelastung mit sich. Grundsatz im Screening Programm ist: Die Frauen so gering wie möglich mit Röntgenstrahlen zu belasten. Daher werden alle im Screening eingesetzten Röntgengeräte strengstens (täglich) kontrolliert. Jedes Röntgengerät im Screening muss täglich eine Freigabe durch das übergeordnete Referenzzentrum erhalten, damit es für diesen Tag eine Screening-Erlaubnis erhält. Die durchschnittliche Strahlenbelastung einer Mammographie-Screening-Untersuchung entspricht etwa 10% der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung pro Jahr in Deutschland, der jeder Mensch durch natürliche Quellen im Alltag ausgesetzt ist (z. B. kosmische Strahlung oder Radon). Experten bewerten das Strahlenrisiko für die Frauen zwischen 50 und 69 Jahren als gering. Die Strahlenschutzkommission, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Fragen zum Strahlenschutz berät, kommt zu dem Ergebnis, dass der zu erwartende Nutzen des Mammographie-Screenings das geringe Risiko durch die Strahlenbelastung bei weitem überwiegt.

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